Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. HAFTUNG
Die Nutzung unserer Angebote geschieht auf eigene Gefahr.
Für Personen- oder Sachschäden ist jede Haftung ausgeschlossen, sofern sie nicht unmittelbar durch einen Mitarbeiter der Tanzschule hervorgerufen wurden.
Bitte auf persönliche Gegenstände achten – die Tanzschule übernimmt keine Haftung!

2. FERIEN UND FEIERTAGE
An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien von NRW finden keine regulären Tanzkurse statt.

3. ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG UND ZAHLUNGSWEISE
3.1 Der volle Betrag ist zur ersten Stunde fällig und kann folgendermaßen entrichtet werden:
Barzahlung, Überweisung vorab, Erteilen einer Einzugsermächtigung, Einlösen von Gutscheinen/Gutschriften.
3.2 Wird ein Kurs innerhalb eines Jahres (12 Monate ab Kursbeginn) wiederholt, berechnen wir nur die halbe Kursgebühr.

4. LASTSCHRIFT
4.1 Die monatliche Kursgebühr für die fortlaufenden Gruppen wird zum Monatsanfang per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Ein Monat in den Sommerferien ist zahlungsfrei.
4.2 Einmalige Lastschriften werden vor Kursbeginn per SEPA-Lastschrift eingezogen.
4.3 Bei Rückbuchungen aufgrund von unrechtmäßigem Widerspruch oder mangelnder Kontodeckung werden die entstandenen Gebühren ebenfalls belastet.

5. KÜNDIGUNGSFRIST
Die Anmeldung zu den fortlaufenden Gruppen verlängert sich automatisch unbefristet und kann mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ende der Mindest-Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden. Es gilt der Tag des Erhalts der Kündigung. Vereinbarungen in Verträgen, die vor dem 01. März 2022 abgeschlossen wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

6. ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG BEI NICHT-TEILNAHME
6.1 Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vollen Kursgebühr.
Die Stornierung einer Anmeldung kann vor Kursbeginn kostenfrei berücksichtigt werden.
Kann der gebuchte Kurs nicht oder nicht vollständig besucht werden, können die versäumten Stunden nach Absprache in einem anderen Kurs nachgeholt werden.
6.2 Bei länger andauernden Krankheiten können gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises Ausnahmeregelungen getroffen werden.

ADTV Tanzschule Möllmann-Oberbach, Eva Möllmann
Paderborn, 14. April 2015 (zuletzt aktualisiert am 01. März 2022)