3G-Regelungen für das Tanzen

Liebe Tänzerinnen und Tänzer!

Seit dem 4. März 2022 erlaubt die Corona-Schutzverordnung den Tanzunterricht wieder unter 3G-Bedingungen. Teilnehmen dürfen:

  • Kinder und Jugendliche bis inklusive 17 Jahre ohne Einschränkungen
  • vollständig Immunisierte (s. Anlage 2 der aktuellen Verordnung https://www.land.nrw/corona)
  • Getestete (max. 24 Stunden altes offizielles negatives Schnelltestergebnis oder max. 48 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis)

Für Tanzveranstaltungen (Tanzabende und Bälle) gilt weiterhin 2G+, d.h. hierfür muss bei allen Personen ab 18 Jahre trotz Genesung, trotz einer vollständigen Impfung und trotz Auffrischungsimpfung zusätzlich ein gültiger negativer Testnachweis (zertifizierter Schnelltest, max. 24 Stunden alt) vorliegen.

Wir halten uns an die aufgestellten Regelungen der Coronaschutzverordnung. Diese wird vom Land regelmäßig angepasst. Die jeweils gültige Fassung finden Sie hier:
https://www.land.nrw/corona

Überblick über Teststellen im Kreis Paderborn: https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/themen/53-gesundheitsamt/corona-testung.php

Wir bitten alle Gäste darum, die geforderten Abstands- und Hygieneregeln mitzutragen und uns so bei der Umsetzung des Hygienekonzepts zu unterstützen. Dafür bedanken wir uns bei Ihnen.

Ihr Team der Tanzschule Möllmann