Knigge & Co.

AUI - Der moderne Knigge

Der Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI) wurde 1989 gegründet, um die herkömmlichen Knigge-Empfehlungen zeitgemäß weiterzuentwickeln. Diese Weiterentwicklung basiert auf den psychologischen Hintergründen für Verhaltensformen der Menschen.

Hier können Sie Auszüge zu ausgewählten Themen nachlesen.

Knigge-Ticker 06/2019
Thema: Geschlechtergerechte Sprache hat eine neue Dimension

Bereits im November 2017 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass es mit Blick auf das Personenstandsrecht die Möglichkeit der Eintragung eines dritten Geschlechts zu geben hat. Die gesetzgebende Instanz hat entschieden, dafür den Begriff „Divers“ zu verwenden. Aber wie praktikabel ist das im „ganz normalen Alltag“? Oder betrifft das diesen überhaupt nicht?

Auf die letzte Frage ist die Antwort ein klares „Doch, sehr wohl!“ Das beweist bereits die inzwischen praktizierte Gepflogenheit, bei Stellenausschreibungen durch ein „m/w/d“ darauf hinzuweisen, dass kein Geschlecht ausgeschlossen wird. Momentan kommt es dabei allerdings zu „Stilblüten“ wie „Wir suchen: Fachverkäufer/in (m/w/d)“, Kaufmann/Kauffrau (m/w/d) für Versicherungen und Finanzen in Voll- und Teilzeit gesucht“ oder „Technischer Leiter (m/w/d) gesucht.“

Sinnvoller werden diese Texte so: „Wir suchen Fachkraft für den Verkauf (m/w/d)“, „Kaufleute für Versicherungen und Finanzen (m/w/d) in Voll- und Teilzeit gesucht“ oder „Technische Leitung (m/w/d) gesucht“. Vermutlich fehlt es zurzeit einfach noch an Formulierungs-Übung. Doch sich solche anzueignen, lohnt, denn: Wer jedem Menschen die ihm zustehende Wertschätzung entgegenbringen und zeigen will, wird nicht nur in Stellenanzeigen, sondern ganz allgemein die aktuelle Sprache in Wort und Schrift so gestalten, dass sich darin auch diejenigen wiederfinden, die sich weder als Frau noch als Mann fühlen.

Wie das zu erreichen ist, ohne dass sich die Zahl derer erhöht, die per se alles zu geschlechtergerechter Sprache ablehnen, ist eine andere Frage. Amtliche Empfehlungen, wie etwa die Städte Hannover und Augsburg sie für ihren gesamten offiziellen Schriftverkehr herausgaben, scheinen Aversionen eher zu fördern statt zu mindern. Schon als sich das Thema lediglich auf die Nennung und Sichtbarmachung von Frauen wie Männern bezog, fanden und finden viele das „total übertrieben“, „völlig überflüssig“ oder „schlecht lesbar“.

Letzteres ist zweifelsfrei schon dann richtig, wenn Schrägstrich- oder Klammerversionen wie „(innen)“, „/-innen“ einen Text beherrschen. Wird zur Verdeutlichung eines so genannten dritten Geschlechts mit Unterstrich wie „Kolleg_innen“, „Ein_e Student_in“ oder Sternchen: „Kolleg*innen“, „Ein*e Student*in“, gearbeitet, erhöht sich der Negativ-Effekt. Zudem sind solche Zeichen nicht hörbar zu machen, zumindest nicht ohne entweder „sprachliche Verrenkungen“ wie: „Ein- sternchen-e Student-sternchen-in“. Oder durch jeweils eingelegte Pausen: „Ein (Pause) e Student (Pause) in“. Dass solche Empfehlungen bei den meisten wenig Begeisterung auslösen, scheint nachvollziehbar.

Die deutsche Sprache bietet vielfältige Möglichkeiten, einen Text ohne (innen), /-innen, Unterstriche oder Sternchen so zu gestalten, dass er gut lesbar sowie problemlos sprechbar ist und dennoch allen Menschen die notwendige Wertschätzung zuerkennt. Für diejenigen, die sich damit beschäftigen wollen, hier einige Vorschläge dazu.

1. Sie beweisen allen Geschlechtern Ihre Wertschätzung, wenn Sie sie in die Sprache einbeziehen. Nur im vertrauten Umfeld, in dem Sie von allen Anwesenden oder Angeschriebenen wissen, dass diese sich eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuordnen, reicht es unter Höflichkeits-Aspekten, sich auf eine zweigeschlechtliche Rede- beziehungsweise Schreibform zu beschränken.

2. Sie verzichten in allen anderen Fällen auf weibliche wie männliche Formen, zum Beispiel auch als Doppelnennung wie „Zuhörerinnen und Zuhörer“. Entweder „Publikum“, „Auditorium“ oder „Anwesende“ und „Zuhörende“ sind, wie im nächsten Abschnitt weiterführend beschrieben, gute Alternativen.

3. Sie setzen, wo es passt und grammatikalisch korrekt ist, substantivierte Partizip-Formen ein. Beispiele: statt Studentinnen und Studenten, Gastgeberinnen und Gastgeber, Interessentinnen und Interessenten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter also Studierende, Gastgebende, Interessierte, Mitarbeitende. Hilfreich sind solche Formen allerdings nur im Plural. Singular-Verwendung wie „die Gastgebende“ oder „der Studierende“ bezeichnen zum einen wieder das weibliche und männliche Geschlecht. Zum anderen sind sie dort, wo konkret über eine einzelne Frau oder einen einzelnen Mann berichtet wird, völlig sinnlos und überflüssig. Der Grund: Dann ist die Ausdrucksform „die Gastgeberin“ oder „der Student“ weiterhin angebracht sowie korrekt.

4. Sie verwenden außerdem so viele geschlechtsübergreifende Begriffe wie möglich. Beispiele: Angestellte, Team, Teammitglied, Belegschaft, Belegschaftsmitglied, Beschäftigte, Betriebsangehörige, Fachkraft statt „die Mitarbeiterinnen oder der Mitarbeiter“. Vorgesetzte, Führungskraft, Führungspersonen statt „die Chefin oder der Chef“, „die Managerin beziehungsweise der Manager“.

5. Sie weichen auf Wörter wie Mensch, Person, Individuum, Gegenüber, Kind, Eltern, Gruppe, Bekannte, Verwandte, (Familien-) Mitglied aus, um geschlechtergerecht zu formulieren.

6. Sie nutzen Relativsätze. Beispiele: „Alle, die an dem Seminar teilnehmen, bekommen ein

Zertifikat“ statt „Die Teilnehmer/-innen an diesem Seminar bekommen ...“ Auch das Wort „diejenigen“ eignet sich dafür hervorragend: „Wir bitten diejenigen, die im Unternehmen für die Weihnachtsfeier zuständig sind ...“ statt „Wir bitten die Kolleginnen und Kollegen, die ...“. Aus „Die oder der Zuständige soll sich ...“ kann problemlos „Die Person, die zuständig ist, soll sich ...“ werden. Auch möglich: „Wer zuständig ist, soll sich ...“ Wichtig dabei: Lassen Sie in solchen „Wer- Konstruktionen“ nach dem Komma das Wort „der“ heraus. Wer es ernst meint mit der geschlechtergerechten Sprache, DER hätte nämlich mit dem „der“ das Rad wieder auf „rein männlich“ zurückgedreht!

7. Sie greifen dort, wo es ohne Sinnentstellung möglich ist, auf Plural anstelle von Singular zurück. 2

Beispiele: „Erwachsene sollten wissen ...“ statt „Der Erwachsene sollte ...“ „Reisende sind gut beraten, wenn ...“ statt „Der Reisende ist gut ...“ „Geschädigte wenden sich, bitte, an ihre Versicherung mit ...“ statt: „Der Geschädigte (oder: ein Geschädigter) wende sich ...“

8. Sie wählen in den Fällen, in denen es unschädlich ist, wenn keine Person explizit benannt wird, Passiv statt Aktiv. Beispiele: „Hier darf nicht geraucht werden“ statt „Die Mitarbeiter dürfen hier nicht rauchen.“ „Ab dem ... ist unser Markt von 7:00 bis 22:00 Uhr geöffnet“ statt „Die Kunden können ab dem ... von 7:00 bis 22:00 Uhr in unserem Markt einkaufen.“ Zu viele Passiv- Formulierungen sind allerdings keinesfalls empfehlenswert! Meist ist eine Sie-Ansprache die bessere Wahl. Deshalb:

9. Sie entschließen sich so oft es geht zu einer direkten Sie-Ansprache. Beispiel zu Punkt 8: „Sie können ab dem ... von 7:00 bis 22:00 Uhr in unserem Markt einkaufen.“ Statt:
„Neukunden können einen Neukunden-Rabatt von 10 Euro von der ersten Bestellung abziehen“ besser: „Wenn Sie das erste Mal bei uns einkaufen, können Sie einen Willkommens-Rabatt von 10 Euro von Ihrer Rechnung abziehen.“

10. Sie beziehen sich auf konkrete Beispiele, indem Sie eine bestimmte Situation beschreiben und vorher klarstellen: Es handelt sich in diesem geschilderten Fall um etwa eine Chefin und ihren Mitarbeiter, um einen Verkäufer und eine Kundin, um eine intersexuelle Person und deren Bruder oder um zwei Freundinnen. Dann sind geschlechtsübergreifende Wörter nicht notwendig. Verdeutlichen Sie in solchen Fällen die Beispielhaftigkeit, indem Sie darauf hinweisende Wörter wie „etwa“, „wie“, „zum Beispiel“ oder „beispielsweise“ verwenden.

Sind die Anreden „Frau“ und „Herr“ in Zukunft verpönt?

Teils ja, teils nein. In allen Konstellationen, in denen Ihnen die Einstellung von Menschen zu ihrem Geschlecht als Frau oder Mann bekannt ist oder Sie seit Längerem mit ihnen kommunizieren, bleibt selbstverständlich alles wie gewohnt. Haben Sie zum Beispiel einen Geschäftspartner jahrelang mit „Guten Tag, Herr Meyer“ willkommen geheißen oder eine Bekannte mit „Liebe Frau Schröder“ angeschrieben, bedarf es keiner Änderung. Es sei denn, eine Person teilt Ihnen ihre speziellen, anders lautenden Wünsche auch während einer bereits bestehenden Verbindung mit.

Die Selbstvorstellung und das Bekanntmachen bekommen eine wichtige Bedeutung

Bei Erstkontakten ist es eine praktische Lösung, wenn diejenigen, die weder mit „Frau“ noch mit „Herr“ angesprochen werden möchten, dies direkt bekannt geben. So erleichtern sie denen, die wertschätzenden Umgang praktizieren möchten, dieses Ziel schnell zu erreichen. Eine gute Gelegenheit dazu ist die Selbstvorstellung. Wobei der Vorschlag einer Journalistin: „Hallo, ich heiße Katharina, meine Pronomen sind sie und ihr“ wohl eine Möglichkeit darstellt, jedoch sicher nicht zwingend der einzige Weg ist. Nach der Namensnennung anzugeben, wie ein Individuum

gern angeredet werden möchte, kann auch etwa so formuliert werden: „Guten Tag, ich bin Eike Exempel und möchte gern ohne Frau und Herr einfach mit meinen Namen angesprochen werden.“

Einem solchen Wunsch zu entsprechen, sollte dann ein Gebot der Höflichkeit sein. Fehlt eine dahingehende Information, kann eine Frage dazu hilfreich sein. Wird ein erster Kontakt zum Beispiel per E-Mail aufgenommen, steht auch dann sowohl einem Hinweis als auch einer Nachfrage zur bevorzugten Anrede nichts im Wege. Beispiel zu Letzterem: „Wenn Sie eine andere als die heute von mir gewählte Anrede wünschen, bin ich Ihnen für einen kurzen Hinweis dazu dankbar.“

Übernimmt eine dritte Person das Bekanntmachen, zeigt diese sich umsichtig, wenn sie die entsprechende Information über die gewünschte Anrede als Zusatzinformation direkt einfließen lässt. Da solche Vorstellungsvorgänge nur von denjenigen übernommen werden können, die die bislang noch Fremden kennen, und weiterführende Infos zu den bekanntzumachenden Personen grundsätzlich empfehlenswert sind, ist das ohne großen Aufwand möglich.

Tipps zu persönlichen Anreden schriftlich wie mündlich

Um beim Beispiel „Eike Exempel“ zu bleiben: Mündlich wird diese Person bei einer Begegnung 3

dann einfach mit „Guten Tag, Eike Exempel“ begrüßt, was sich problemlos ebenso oder in Verbindung mit einem anderen Tagesgruß als schriftliche Anrede einsetzen lässt. Bei einer Brief- Adresse reicht es ebenfalls, den Namen ohne die Zusätze „Frau“ oder „Herrn“ zu nennen.

Auch im Laufe eines Gesprächs bietet sich die Verwendung des kompletten Namens an, etwa: „Und was halten Sie von unserem Vorschlag, Eike Exempel?“ Gleiches gilt, wenn die Anrede nur mit einem Namen, etwa Vanja, bevorzugt wird. Und selbst wenn individuelle Wünsche – etwa „Professecs“ für einen Menschen, der weder mit „Professorin“ noch mit „Professor“ tituliert werden möchte – manchen ausgefallen erscheinen mögen: Sie zu respektieren, ist Bestandteil von wertschätzendem Verhalten.

Passé sollte die bislang gebrauchte Sammelanrede für fremde Personengruppen mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ sein. Schon lange galt sie im Schriftverkehr sowieso als letzter Notnagel, wenn keinerlei Ansprechperson herauszufinden beziehungsweise bekannt war. Dort, wo sie unumgänglich ist, kann sie – jeweils den Gegebenheiten angepasst – so modernisiert werden:

„Sehr geehrtes Team“, „Sehr geehrter Kundschafts-Service der ABC-Gesellschaft“, „Sehr geehrtes Service-Team“, „Sehr geehrtes Team der Firma Muster“, „Sehr geehrtes Teammitglied der ABC- Versicherung“, „Sehr geehrtes Belegschaftsmitglied“, „Sehr geehrtes Kollegium“ oder einfach „Guten Tag!“.

Bei Veranstaltungseröffnungen lässt sich das „Damen und Herren“ ebenfalls ohne Schwierigkeiten ersetzen. Beispiele: „Sehr geehrtes Publikum“, „Sehr geehrte Tagungsteilnehmende“, „Guten Abend, liebe Ballgäste“, „Guten Morgen, sehr geehrte Anwesende“ oder „Herzlich willkommen Ihnen allen zu unserem heutigen ...“

 

Knigge-Ticker 05/2019
Thema: Mit Kindern im Restaurant - zwischen Dressur und Laisser-faire

Ob ein „Kinder-Verbot“ in einem Restaurant als gut oder schlecht, als Zeichen eines kinderfeindlichen Deutschlands oder etwa als Diskriminierung wahrgenommen wird, hängt vom Empfinden jeder einzelnen Person ab. Doch Fakt eins ist: Oft fühlen sich Erwachsene im Restaurant vom Verhalten anwesender Kinder gestört. Fakt zwei: Es gibt Erziehende, die so tun, als ginge sie das Verhalten ihrer Sprösslinge überhaupt nichts an. Ob diese andere Anwesende beim Essen stören, mit Schuhen über Stühle und Bänke klettern, laut kreischend im Lokal Fangen spielen, gefährliche Situationen heraufbeschwören, indem sie den Servicekräften vor oder um die Füße laufen oder sonst wie den Erholungs- und Genusseffekt der weiteren Gäste stören – eine Reaktion der zuständigen Erwachsenen bleibt aus. Laisser-faire in Reinkultur. Sich dann Abhilfe zu wünschen, ist mehr als legitim. Lesen Sie hier die aktuelle Empfehlung des AUI:

Der empfehlenswerteste Weg: Bitten Sie in einem solchen Fall eine für das Restaurant verantwortliche Person, den die „Rangen“ begleitenden „Großen“ den Wunsch anderer Gäste zu überbringen, bestimmte aktuelle Missstände abzustellen.

Um solche unliebsamen Situationen möglichst von Anfang an zu vermeiden, bietet es sich für Erziehende an, einen Restaurant-Besuch mit Kindern sorgfältig zu planen. Dazu gehört, deren altersgemäßen Fähigkeiten richtig einzuschätzen. Etwa, mit ihnen ein Gourmet- oder Sternerestaurant erst dann aufzusuchen, wenn sichergestellt ist, sie mit den dort herrschenden Gepflogenheiten nicht zu überfordern.
Es zählt ebenfalls dazu, den Nachwuchs bereits zu Hause – und zwar langfristig – mit dem Umgang von Besteck und anderen Tischsitten vertraut zu machen. Wer erst drei Tage vor dem ersten Ausflug in die Gastronomie anfängt, das zu üben, wird es schwerlich praktizieren können.

In jedem Restaurant, auch in „einfacheren Lokalen“ ist es sehr schwierig, damit umzugehen, wenn Kinder es nicht gelernt haben, sich angemessen zu verhalten. Und das nicht nur für die dort Tätigen, sondern auch für die Gäste. Deren Empfindlichkeit ist naturgegeben sehr unterschiedlich. Ab welchem Verhalten von Kindern diese als Überempfindlichkeit zu bezeichnen ist, kann nicht bestimmt werden. Grundsätzlich wäre es gut, sich Folgendes vor Augen zu führen: Wie begrüßenswert es ist, dass Familien gemeinsame Mahlzeiten einnehmen und Kinder überhaupt die Chance haben, auch außerhalb der eigenen vier Wände soziales Miteinander zu erleben sowie gute Tischsitten nicht nur zu Hause zu lernen und zu praktizieren.

Auch von denjenigen, die ohne Kinder essen gehen, kann ein klein wenig „Aushalten“ erbeten werden. Damit sich solches in erträglichen Grenzen hält, ist es von Erziehenden umsichtig, auch das „Stillsitz-Potenzial“ ihrer Sprösslinge realistisch zu beurteilen. Dieses durch „Befehl“ zu verlängern, ist einer „Dressur“ nahe. Bietet ein Restaurant weder die Option, während Wartezeiten draußen spielen zu können noch eine Spielecke, empfiehlt es sich, den Kleinen vorher die Möglichkeit zu geben, sich mit Bewegung richtig „auszupowern“. Auch das Mitnehmen von – stummem! – Beschäftigungsmaterial kann wohltuend sein. Das gilt selbst dann, wenn sich Lokale als besonders kinderfreundlich anpreisen. Auch diese sollten nicht als „rechtsfreier Raum“ betrachtet werden, in dem alle Spielregeln des rücksichtsvollen Umgangs miteinander außer Kraft gesetzt wären.